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AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen „Buchholz schnuppert“ und Unternehmer:innen, Selbstständigen oder Gewerbetreibenden (nachfolgend Auftraggeber) über Leistungen im Bereich Marketing, Sichtbarkeit, Content-Erstellung und Präsentation in der Nordheide-Region.

2. Leistungen

Buchholz schnuppert bietet Dienstleistungen zur Sichtbarkeit von Unternehmen in der Nordheide-Region an.

Dazu gehören insbesondere:

  • Präsentation im Branchenverzeichnis

  • Social-Media-Beiträge und Story-Formate

  • Erstellung von Foto- und Video-Inhalten

  • Event- oder andere Ankündigungen

  • Gewinnspiel-Kampagnen

  • Content-Erstellung (Foto, Video, Text)

  • 1:1 Beratung im Bereich Social Media

  • Community-Formate und Veranstaltungen

  • weitere Marketing- und Sichtbarkeitsleistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Paket oder der individuell vereinbarten (Zusatz-)Leistung.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Reichweite, Interaktionen oder wirtschaftlichen Erfolg besteht nicht, da dieser von externen Faktoren abhängig ist.

3. Vertragslaufzeit und Verlängerung

Für Partnerpakete / Listings wird eine feste Laufzeit vereinbart (z. B. 6, 12 oder 24 Monate).

Die Laufzeit beginnt mit Vertragsabschluss. Die Umsetzung der vereinbarten Leistungen startet, sobald alle zur Durchführung erforderlichen Inhalte und Informationen vollständig vom Auftraggeber bereitgestellt wurden.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Laufzeit in Textform (z. B. per E-Mail) gekündigt wird.

Zusatzleistungen und Einzelbuchungen (z. B. Social-Media-Beiträge, Foto- oder Videoproduktion, Gewinnspiele, Beratungen oder Eventankündigungen) sind einmalige Leistungen und unterliegen keiner Laufzeit sowie keiner automatischen Verlängerung.

4. Vorzeitige Kündigung

Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Da die Pakete & Listings auf einer festen Laufzeit basieren, sind im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit 50 % der noch offenen Beiträge der verbleibenden Laufzeit zu zahlen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung wird individuell geprüft, welche Leistungen bereits erbracht oder verbindlich eingeplant wurden. Eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge ist daher nicht automatisch vorgesehen.

5. Einstellung des Angebots durch „Buchholz schnuppert“

Sollte Buchholz schnuppert aus wirtschaftlichen oder organisatorischen

Gründen während der vereinbarten Laufzeit eingestellt werden,

werden bereits gezahlte Beiträge anteilig für die noch nicht erbrachte Laufzeit zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise sind Endpreise.

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).

Die Zahlung erfolgt im Voraus entsprechend der vereinbarten Laufzeit oder Zusatzleistung. Bei monatl. Zahlung erfolgt die Zahlung jeweils im Voraus für den kommenden Leistungszeitraum. Bei Einmalzahlung der gesamten vereinbarten Laufzeit (innerhalb des gebuchten Pakets) wird ein Nachlass von 5% auf den Gesamtbetrag gewährt. Bei Zahlungsverzug ist Buchholz schnuppert berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zu pausieren.

7. Zusatzleistungen

Zusatzleistungen können jederzeit innerhalb der Laufzeit hinzugebucht werden.

Partner profitieren von vergünstigten Preisen gegenüber Einzelbuchungen. Einzelbuchungen sind auch ohne Partnerschaft möglich.

8. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Freigaben vollständig und innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung zur Verfügung.

Dazu gehören:

Kontaktdaten, Texte, Bilder, Logos, Veranstaltungsinformationen, Ansprechpartner, Terminabstimmungen, usw.

Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, ist Buchholz schnuppert berechtigt, Leistungen zu verschieben oder auszusetzen.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung führen nicht zu einer Verlängerung der vereinbarten Laufzeit.

9. Termine für Foto- und Videoaufnahmen

Vereinbarte Termine für Foto- oder Videoaufnahmen können bis 72 Stunden vor Termin kostenfrei verschoben werden. Bei kurzfristigeren Absagen kann der Termin als durchgeführt berechnet werden.

10. Planung der Veröffentlichungen

Die zeitliche Planung von Veröffentlichungen erfolgt durch Buchholz schnuppert.

Inhalte werden nach Vertragsabschluss in die bestehende Planung eingeordnet. In der Regel ist eine Vorlaufzeit von bis zu 8 Wochen zu berücksichtigen.

Terminwünsche können nach Möglichkeit berücksichtigt werden, ein Anspruch auf Veröffentlichung zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht jedoch nicht.

Kurzfristige Eventankündigungen können nach Absprache möglich sein.

11. Redaktionelle Freiheit und Empfehlungen

Die bevorzugte Erwähnung in thematisch passenden Beiträgen ist

Bestandteil ausgewählter Pakete (z. B. bei der 24-Monate-Partnerschaft).

Die Auswahl und Häufigkeit von Empfehlungen erfolgt ausschließlich

im Rahmen der redaktionellen Planung von Buchholz schnuppert.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Empfehlungen, Erwähnungen oder Veröffentlichungen besteht nicht. Empfehlungen erfolgen ausschließlich, wenn eine inhaltliche Passung zum Thema, zur Community und zum Konzept der Plattform gegeben ist.

Buchholz schnuppert behält sich vor, Empfehlungen nur dann auszusprechen, wenn diese mit dem eigenen Qualitätsanspruch sowie der Glaubwürdigkeit der Plattform vereinbar sind.

12. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Inhalte (Foto, Video, Text, Design) bleiben Eigentum von Buchholz schnuppert.

Der Auftraggeber erhält ein Nutzungsrecht an den final bereitgestellten Inhalten für eigene Marketingzwecke. Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdateien, unbearbeitetem Material oder Projektdateien besteht nicht. Buchholz schnuppert ist berechtigt, erstellte Inhalte für eigene Referenzen, Eigenwerbung sowie zur Darstellung bisheriger Projekte zu verwenden.

13. Social-Media-Plattformen

Buchholz schnuppert hat keinen Einfluss auf Funktionsweise, Verfügbarkeit oder Änderungen von Social-Media-Plattformen. Änderungen durch Plattformbetreiber begründen keinen Anspruch auf Ersatzleistungen.

14. Kennzeichnung von Werbung

Beiträge müssen entsprechend gesetzlicher Vorgaben als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet werden.

15. Exklusivität

Ein Anspruch auf Branchen- oder Gebietsexklusivität besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Buchholz schnuppert ist berechtigt, weitere Unternehmen derselben Branche vorzustellen.

16. Haftung

Buchholz schnuppert haftet nicht für wirtschaftliche Ergebnisse der veröffentlichten Inhalte oder Kooperationen. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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